Allgemeine Geschäftsbedingungen Verleih

der BikerBahnhof GmbH für den Verleih von Fahrrädern

Willkommen bei BikerBahnhof GmbH!

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen der BikerBahnhof GmbH (nachstehend „BikerBahnhof“ oder „Vermieter“) und den Nutzern des Fahrrads sowie dem Mieter (nachstehend einheitlich Mieter genannt), falls dieser mit den Nutzern des Fahrrads nicht identisch ist (z.B. Firma, Verein, Schule). Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  1. Vertragsabschluss

Der Mieter bietet dem BikerBahnhof mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an (nachstehend „Buchung“ genannt). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von BikerBahnhof mündlich oder schriftlich (per Mail) bestätigt wird (nachstehend „Reservierungsbestätigung“ oder „Mietvertrag“ genannt).

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit (ggf. auch „online“ bei einer Online-Buchung) die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, hiervon eine Fotokopie anzufertigen und diese gemäß den Bestimmungen der Ziff. 12 aufzubewahren. Sollte der Mieter der Aufforderung, seinen Personalausweis bzw. seinen Reisepass zum Zwecke der Anfertigung einer Fotokopie auszuhändigen, nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, die Ausgabe des Fahrrads zu verweigern. Der Mieter schuldet gleichwohl die vereinbarte Miete gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Leistung BikerBahnhof

Im Rahmen des Mietverhältnisses stellt der BikerBahnhof das vom Mieter gebuchte Fahrrad gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Das Fahrrad wird inklusive aufgeführtem Zubehör zur Verfügung gestellt.

Weitere Leistungen sind von BikerBahnhof vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.

  1. Leistungsänderung

BikerBahnhof behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Fahrrads vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Schlechterstellung des Mieters führt.

  1. Mietzeit

Die Übergabe des Fahrrads erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Der vereinbarte Mietzeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Ein Anspruch des Mieters auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Verlängerungen der Mietzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Die Rückgabe des Fahrrads hat bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der BikerBahnhof berechtigt, vom Mieter Ersatz der durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich mögliche Schadensersatzzahlungen an Nachmieter) zu verlangen. Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom BikerBahnhof zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht nur nach Maßgabe der Ziff. 7 ein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder Mietpreisminderung in den dort aufgeführten Fällen.

  1. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der im Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist unverzüglich der gesamte Mietpreis auf das angegebene Konto vom BikerBahnhof zu leisten. Bei Buchungen im Ladengeschäft des Vermieters hat die Zahlung vor Ort vor Antritt der Fahrt zu erfolgen. Die Übergabe des Fahrrads erfolgt nur nach vollständiger Zahlung. Der Nachweis der erfolgten Zahlung obliegt dem Mieter. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe des Fahrrads. In diesem Falle stehen dem BikerBahnhof die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß nachstehender Ziffer 7. zu.

  1. Rücktritt und Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen und nur gemäß den nachfolgenden Regelungen sowie den nachfolgend aufgeführten Rechtsfolgen zulässig. Kündigt der Mieter bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses dasselbe, so schuldet er dem Vermieter bis 5 Tage vor Leihtermin 25% des Mietbetrages, ab 4 Tage vor Leihtermin 50% des Mietbetrages. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter schuldet den Mietausfall nicht, sofern der Vermieter die Kündigung seitens des Mieters zu vertreten hat. Hiervon unberührt bleibt das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Daneben ist der BikerBahnhof berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Der Anspruch von BikerBahnhof auf den Mietpreis bleibt hiervon unberührt.

  1. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Fahrrad pfleglich zu behandeln und – im Falle der Nutzung auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit gewidmeten Straßen – die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Die Nutzung des Fahrrads für sportliche Veranstaltungen ist nicht erlaubt. Bei der Nutzung des Fahrrads empfiehlt der Vermieter ausdrücklich das Tragen eines Helmes.

Die Nutzung eines Anhängers ist untersagt, sofern der Vermieter der Nutzung nicht mindestens in Textform zugestimmt hat. In jedem Fall erfolgt die Nutzung eines Anhängers auf eigene Gefahr des Mieters, so dass dem Vermieter hierdurch eintretende Schäden zu ersetzen sind.

Der Mieter darf das Fahrrad ausschließlich selbst nutzen und hat sicherzustellen, dass er das Fahrrad nicht an Personen übergibt, welche mit dem Vermieter nicht vereinbart wurden. Der Mieter haftet bei unberechtigter und bei berechtigter Übergabe des Fahrrads an dritte Personen.

Die Nutzung des Fahrrads in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.

Bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl dem Vermieter zu melden.

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet BikerBahnhof gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenen Fahrrads einschließlich dem Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist.

Entsteht durch einen vom Mieter schuldhaft verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Fahrrads dem BikerBahnhof ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche vom BikerBahnhof bleiben unberührt.

  1. Haftungsbeschränkung von BikerBahnhof

Die Benutzung des von BikerBahnhof zur Verfügung gestellten Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr. BikerBahnhof haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter etc. Die Haftung von BikerBahnhof in der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von BikerBahnhof, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von BikerBahnhof. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von BikerBahnhof, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf.

  1. Mängelanzeige, Reparaturen, Übergabeprotokoll

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Fahrrads und des Zubehörs vor Fahrantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich bei BikerBahnhof anzuzeigen.

Der Mieter ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Mieter verschuldet sind – unverzüglich BikerBahnhof anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad ohne vorherige Zustimmung seitens des Vermieters eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine Werkstatt zu geben.

Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Mieter schuldhaft, so macht er sich gegenüber BikerBahnhof schadensersatzpflichtig.

Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter darüber hinaus verpflichtet, bei Übergabe und/ oder Rückgabe des Fahrrads ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in welchem von den Vertragsparteien der Zustand des Fahrrads im Ausgabe- bzw. Rückgabezeitpunkt aufgeführt wird.

  1. Datenschutzklausel

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter angegebenen Daten wie z.B.: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil oder Festnetz), E-Mailadresse, Personalausweis- oder Reisepassnummer. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Mietvertrags erhobenen Daten des Mieters erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Mieter einholen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Hier findest du die AGB Verleih als PDF.